Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Stellenvermittlungs-Agenturen der ATS-Tanner Group (ATG)

  1. Allgemein
    Das Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) ist, die Regelung der Zusammenarbeit der ATS-Tanner Group (ATG) mit Stellenvermittlungs-Agenturen in der Schweiz und im Ausland. Unter ATS-Tanner Group (ATG) verstehen diese AGB die folgenden 3 juristischen Personen:

    Tanner & Co. AG, Industriestrasse 3, 5616 Meisterschwanden, 
    BFT Produktions AG, Industriestrasse3, 5616 Meisterschwanden,
    ATS-Tanner Banding Systems AG, Poststrasse 30, 6300 Zug
    (nachfolgend ATG genannt)

  2. Grundsatz
    Grundsätzlich rekrutiert die ATG direkt und ohne Unterstützung von Stellenvermittlungs-Agenturen. Direktbewerbungen werden deshalb bevorzugt behandelt. Auf Anfrage werden Dossiers von Stellenvermittlungs-Agenturen zu den in diesem AGBs genannten Konditionen (namentlich Ziffern 3 und 5) akzeptiert. Bei der unaufgeforderten Zusendung von Dossiers besteht ausdrücklich keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar.

  3. Vermittlungshonorar
    Die Dienstleistung der Stellenvermittlungs-Agentur versteht sich ausschliesslich für Vermittlungen auf Erfolgsbasis. Das Vermittlungshonorar ist erst zu entrichten, wenn mit dem Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Bei Honoraren auf Mandatsbasis wird ein separater Vertrag mit der Stellenvermittlungs-Agentur erarbeitet. 
    Die Honorarrechnung erfolgt auf Basis des mit dem Kandidaten vereinbarten effektiven Jahreszieleinkommens (brutto). Dieses versteht sich einschliesslich 13. Monatssalärs und allfälliger Boni (zu 100%).

    Für die Berechnung des Vermittlungshonorars gelten folgende Honorar-Ansätze:

    Bis CHF 120'000 8%
    Von CHF 120'001 bis CHF 180'000 9%
    Ab CHF 180'001 10%

    Diese Honorare verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungsstellung erfolgt nach der erfolgreichen Vertragsunterzeichnung. Die Zahlung erfolgt innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

  5. Garantieleistungen
    Die Stellenvermittlungs-Agentur gewährt der ATG eine 3-monatige Rückerstattung-Garantie für den Betrag des verrechneten Honorars, sofern das Arbeitsverhältnis mit der vermittelten Person innerhalb der dreimonatigen Probezeit beendet wird.

    Folgende Rückerstattungen werden in Rechnung gestellt:

    Bis zum Ende des 1. Monat der Anstellung 75% des Vermittlungshonorars
    Bis zum Ende des 2. Monat der Anstellung 50% des Vermittlungshonorars
    Bis zum Ende des 3. Monat der Anstellung 25% des Vermittlungshonorars

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Garantieleistung ist der letzte Tag der Anstellung. Diese Zahlung wird durch die Stellenvermittlungs-Agentur innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der vermittelten Person fällig, ungeachtet wer das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit aufgelöst hat. Die ATG ist nicht verpflichtet, die Nachbesetzung der Stelle bei dieser Agentur, Stellenvermittlung oder Personaldienstleister zu beziehen.

  6. Datenschutz
    Die Stellenvermittlungs-Agentur bestätigt, dass sie zur Weitergabe des Kundendossiers an ATG befugt ist, dass die Daten richtig sind und der Kandidat darüber informiert ist, wie ATG die Daten bearbeitet.

  7. Wirksamkeit
    Die AGB erlangen mit der Zustellung des Kandidatendossiers Verbindlichkeit und gelten damit als akzeptiert.

    Diese Version der AGBs ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen.

  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Alle Beziehungen zwischen der Stellenvermittlungs-Agentur und ATG unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der involvierten ATG-Gesellschaft in der Schweiz.

    Zug/Meisterschwanden, 27. Juni 2023